Das zahlt die Hausratversicherung
Die Hausratversicherung ersetzt Schäden, die am Mobiliar sowie anderen beweglichen Dingen in Ihrer Wohnung entstehen. Doch nicht alle denkbaren Umstände und Risiken sind abgedeckt. Die Wasserschäden müssen in einem direkten Zusammenhang mit folgenden Installationen stehen:
- Rohre für Trink- und Abwasser
- Leitungssystem in Haus und Wohnung
- Angeschlossene Schläuche von Waschmaschine, Geschirrspülmaschine etc.
- Warmwasser- und Dampfheizungsanlage
- Klima-, Solar- und Wärmepumpenheizungen
- Berieselungs- und Sprinkleranlagen
Ein Wasserschaden ist durch die Hausratversicherung versichert, wenn er durch den bestimmungswidrigen Austritt von Leitungswasser entstand. Die Ursachen dafür können vielfältig sein. Der eigentliche Versicherungsfall ist aber nicht das Austreten an sich, sondern die Einwirkungen des Wassers auf den Hausrat am Schadenort. Der Versicherungsschutz erstreckt sich also auch auf solche Fälle, bei denen Leitungswasser von außen in die Wohnung eindringt und einen Wasserschaden am Hausrat bewirkt.
Folgende Wasserschäden sind in der Regel nicht im Versicherungsschutz enthalten:
- Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser
- Schäden durch aufsteigendes Grundwasser
- Schäden durch Rückstau in der Kanalisation
- Schäden, wenn Wasser aus einem Aquarium ausläuft
- Schäden, wenn Wasser aus einem Wasserbett ausläuft