Das zahlt die Wohngebäudeversicherung
Wird die Immobilie selbst vom Wasserschaden betroffen, deckt die Wohngebäudeversicherung die Kosten für Reparatur und Instandsetzung ab. Das umfasst insbesondere Schäden, die am Gebäude oder dessen fest verbundener Bestandteile durch den Wasseraustritt aus Sanitär- und Heizungsanlagen entstehen.
Einen Wasserschaden in einem unbewohnten Haus oder einer wenig genutzten Wohnung übernehmen die Versicherer nur bei Erfüllung bestimmter Kriterien. Generell nicht versichert sind leerstehende Gebäude. Das sind solche Gebäude, die entweder gerade gebaut und noch nicht bezugsfertig sind oder die wegen großer Umbau-Maßnahmen ausgeräumt wurden und momentan nicht bewohnt werden können.
Bei längerer Abwesenheit gilt: Die Versicherung zahlt nur, wenn Sie Ihren Pflichten nachgekommen sind. Das gilt sowohl für Ihre eigenen vier Wände, wenn Sie beispielsweise in einen mehrwöchigen Urlaub fahren, als auch für Gartenlauben und Ferienhäuser, die von Ihnen nur selten genutzt werden. Eine Voraussetzung dafür, dass ein Wasserschaden durch die Versicherung reguliert wird, ist die regelmäßige Überprüfung aller wasserführenden Anlagen.