Bei einem Rohrbruch zahlt in der Regel die Wohngebäudeversicherung die Schäden am Gebäude, die Hausratversicherung die Schäden an beweglichem Eigentum. Haben Sie den Schaden bei jemand anderem verursacht, etwa in der Wohnung darunter, kommt die Privathaftpflicht ins Spiel.
Welche Police im konkreten Fall greift, hängt von der Ursache und vom jeweiligen Vertrag ab. Dieser Beitrag gibt eine allgemeine Orientierung. Verbindlich ist immer Ihre eigene Police, im Zweifel klären Sie die Zuständigkeit direkt mit Ihrem Versicherer.
Die drei Versicherungen im Überblick
Ein Rohrbruch trifft fast immer mehrere Vermögenswerte gleichzeitig: das Gebäude, das Inventar und manchmal fremdes Eigentum. Deshalb sind meist mehrere Versicherungen beteiligt, und deshalb entsteht so oft Verwirrung darüber, wer eigentlich zuständig ist.
Die Faustregel ist einfach: Was fest mit dem Gebäude verbunden ist, gehört zur Wohngebäudeversicherung. Was Sie bei einem Umzug mitnehmen würden, gehört zur Hausratversicherung. Was Sie bei anderen kaputt machen, gehört zur Haftpflicht.
Wohngebäudeversicherung: Schäden am Gebäude
Die Wohngebäudeversicherung deckt Leitungswasserschäden am Gebäude selbst ab. Dazu zählen durchfeuchtete Wände und Decken, Estrich und Dämmschicht, Putz, fest verlegte Bodenbeläge, Einbauküchen je nach Vertrag sowie die Wiederherstellung nach der Sanierung. Auch die Kosten für die Ursachensuche gehören in der Regel dazu, siehe dazu unseren Beitrag Was kostet eine Leckortung.
In vielen Verträgen ist zusätzlich die Reparatur der gebrochenen Leitung selbst eingeschlossen, solange sie innerhalb des Gebäudes liegt. Rohre außerhalb des Gebäudes, etwa Zuleitungen auf dem Grundstück, sind dagegen oft nur dann versichert, wenn das ausdrücklich vereinbart wurde.
Hausratversicherung: Schäden am Inventar
Alles, was nicht fest verbaut ist, fällt unter den Hausrat: Möbel, Teppiche, Kleidung, Elektrogeräte, Bücher, Bilder. Wird ein Schrank durch austretendes Wasser aus einer Wandleitung zerstört, ist das ein Fall für die Hausratversicherung, nicht für die Gebäudeversicherung.
Für Mieter ist das der wichtigste Punkt überhaupt, denn eine Wohngebäudeversicherung haben sie normalerweise nicht. Der Vermieter versichert das Gebäude, der Mieter seine eigenen Sachen.
Privathaftpflicht: Schäden bei anderen
Läuft Wasser aus Ihrer Wohnung in die Wohnung darunter und beschädigt dort Decke, Böden oder Möbel, ist das ein Haftpflichtfall, sofern Sie den Schaden verursacht haben, etwa durch eine übergelaufene Waschmaschine oder einen nicht geschlossenen Anschluss. Bei einem echten Materialversagen der Leitung liegt dagegen meist kein Verschulden vor, dann regulieren die Gebäude- und Hausratversicherungen der Betroffenen.
Wann der Versicherer kürzen oder ablehnen darf
Versicherungsschutz ist kein Automatismus. In der Praxis führen vor allem diese Punkte zu Problemen bei der Regulierung:
Grobe Fahrlässigkeit. Wer eine erkennbare Undichtigkeit über Wochen ignoriert oder die Waschmaschine unbeaufsichtigt laufen lässt, riskiert eine Kürzung. Viele moderne Tarife verzichten inzwischen auf diesen Einwand, aber eben nicht alle.
Unterlassene Instandhaltung. Wenn ein seit Langem bekannter Mangel nicht behoben wurde, kann der Versicherer die Leistung reduzieren.
Frostschäden trotz unbeheizter Räume. Bleiben Räume im Winter ungeheizt und wird die Wasserzufuhr nicht abgestellt, ist das ein klassischer Streitpunkt.
Verspätete Meldung. Der Schaden muss unverzüglich angezeigt werden. Wer erst nach Wochen meldet, erschwert dem Versicherer die Prüfung und schwächt die eigene Position.
Reparatur vor der Freigabe. Wird die Schadenstelle beseitigt, bevor der Versicherer prüfen konnte, fehlt der Nachweis. Deshalb ist eine saubere Schadendokumentation mit Fotos und Messwerten so wichtig.
Was Sie sofort tun sollten
Die ersten Schritte entscheiden oft darüber, wie groß der Schaden am Ende wird. Stellen Sie zuerst die Wasserzufuhr ab, im Zweifel am Haupthahn. Schalten Sie in betroffenen Bereichen den Strom ab, wenn Wasser in die Nähe von Steckdosen oder Verteilern gelangt ist. Dokumentieren Sie danach alles mit Fotos, bevor Sie aufräumen. Melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung und lassen Sie sich eine Schadennummer geben.
Erst danach geht es an die Ursache. Sitzt das Leck unsichtbar in Wand oder Estrich, braucht es eine Leckortung, bevor sinnvoll repariert werden kann. Die ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung steht unter Wasserschaden, was tun.
Warum die Trocknung nicht warten kann
Auch wenn die Regulierung noch läuft, sollte die technische Trocknung zügig beginnen. Durchfeuchtete Bauteile trocknen nicht von allein aus, und je länger Feuchtigkeit in Estrich und Dämmschicht steht, desto wahrscheinlicher wird Schimmelbefall. Versicherer erwarten von Ihnen ohnehin, dass Sie den Schaden gering halten. Eine früh begonnene Trocknung ist damit nicht nur bautechnisch, sondern auch versicherungsrechtlich der richtige Weg.
Mieter oder Eigentümer: wer meldet was
Als Mieter melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrem Vermieter, der ihn an seine Wohngebäudeversicherung weitergibt. Für Ihre eigenen beschädigten Sachen wenden Sie sich parallel an Ihre Hausratversicherung. Ist die Wohnung während der Trocknung nur eingeschränkt nutzbar, kann zusätzlich eine Mietminderung in Betracht kommen.
Als Eigentümer melden Sie direkt bei Ihrer Wohngebäudeversicherung. Wer in welcher Konstellation zahlt, haben wir ausführlich unter Wer zahlt bei Wasserschaden und für Mietverhältnisse unter Wasserschaden in der Mietwohnung beschrieben.
Häufige Fragen
Wer zahlt bei einem Rohrbruch in der Wand?
Die Schäden am Gebäude, also an Wand, Estrich, Putz und fest verbautem Bodenbelag, übernimmt in der Regel die Wohngebäudeversicherung. Beschädigte Möbel, Teppiche oder Elektrogeräte fallen unter die Hausratversicherung.
Zahlt die Versicherung auch die Reparatur des Rohres selbst?
Bei Leitungen innerhalb des Gebäudes ist die Reparatur der gebrochenen Leitung in vielen Wohngebäudepolicen mit eingeschlossen. Bei Rohren außerhalb des Gebäudes auf dem Grundstück hängt das davon ab, ob Ableitungsrohre ausdrücklich mitversichert sind. Ein Blick in die Police lohnt sich.
Was ist bei Frostschäden?
Frostschäden an Leitungen sind meist mitversichert, allerdings erwarten Versicherer, dass Sie zumutbare Vorkehrungen treffen. Dazu zählt, Räume ausreichend zu beheizen oder bei längerer Abwesenheit die Wasserzufuhr abzustellen und Leitungen zu entleeren.
Muss ich vor der Reparatur auf die Versicherung warten?
Sofortmaßnahmen zur Schadenbegrenzung dürfen und sollen Sie umgehend ergreifen, etwa Wasser abstellen. Mit der endgültigen Reparatur und Wiederherstellung warten Sie besser die Freigabe ab, sonst fehlt dem Versicherer die Möglichkeit, den Schaden zu prüfen.
Wer meldet den Schaden in einer Mietwohnung?
Der Mieter meldet den Schaden unverzüglich dem Vermieter, dieser meldet ihn seiner Wohngebäudeversicherung. Für die eigenen beschädigten Sachen wendet sich der Mieter zusätzlich an seine eigene Hausratversicherung.
Ursache finden, Schaden beheben
ROHTEC ist TÜV-Rheinland-zertifizierter Fachbetrieb für Leckortung, Trocknung und Wasserschadensanierung im Rhein-Main-Gebiet. Wir orten die Ursache zerstörungsfrei, trocknen fachgerecht und dokumentieren jeden Schritt so, dass die Unterlagen für Ihre Versicherung verwertbar sind. Im 24-Stunden-Notdienst erreichen Sie uns unter 06181 9838167 oder über unser Kontaktformular.
