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Wasserschaden: Wer zahlt? Welche Versicherung übernimmt welche Kosten

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Kurz und klar: Wer bei einem Wasserschaden zahlt, hängt davon ab, woher das Wasser kam und was beschädigt wurde. Schäden durch ausgetretenes Leitungswasser am Gebäude selbst übernimmt die Wohngebäudeversicherung. Beschädigtes Inventar wie Möbel, Elektronik oder Teppiche zahlt die Hausratversicherung. Schäden, die Sie bei anderen verursachen (zum Beispiel beim Nachbarn unter Ihnen), deckt die Privathaftpflicht. Und Schäden durch Naturereignisse wie Starkregen, Überschwemmung oder Hochwasser übernimmt ausschließlich die Elementarschadenversicherung, die in vielen Policen separat eingeschlossen werden muss.

Im Folgenden erklären wir als TÜV-Rheinland-zertifizierter Fachbetrieb für Wasserschadensanierung im Rhein-Main-Gebiet, welche Versicherung in welchem Fall greift, wer den Schaden meldet, welche Fristen gelten und warum eine saubere Schadendokumentation oft über die Regulierung entscheidet.

Wohngebäudeversicherung: Schäden an der Bausubstanz

Die Wohngebäudeversicherung ist die zentrale Police für Eigentümer. Sie kommt für Schäden an allem auf, was fest mit dem Gebäude verbunden ist. Voraussetzung ist in der Regel, dass der Schaden durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser entstanden ist, etwa durch ein geplatztes Rohr, eine undichte Verbindung oder einen defekten Anschluss.

Typischerweise übernimmt sie:

  • durchnässte und beschädigte Wände, Decken und Böden
  • fest verlegtes Parkett, Estrich und Fliesen
  • defekte Rohrleitungen innerhalb des Gebäudes
  • fest verbaute Einbauküchen und Sanitäranlagen
  • die Kosten für die technische Trocknung und Sanierung

Wichtig: Damit der Schaden überhaupt behoben werden kann, muss zuerst die undichte Stelle gefunden werden. Eine zerstörungsarme Leckageortung spart hier Zeit und verhindert, dass unnötig Wände aufgestemmt werden. Anschließend folgt die fachgerechte Wasserschadensanierung.

Hausratversicherung: Schäden am Inventar

Die Hausratversicherung schützt alles, was nicht fest mit dem Gebäude verbunden ist, also Ihren beweglichen Besitz. Während die Wohngebäudeversicherung die Wand trocknet, kümmert sich die Hausratversicherung um das, was davor stand.

Sie zahlt unter anderem für:

  • Möbel, Schränke und Betten
  • Elektrogeräte, Fernseher und Computer
  • Teppiche, Vorhänge und Lampen
  • Kleidung, Bücher und persönliche Gegenstände

Für Mieter ist die Hausratversicherung besonders relevant, denn sie besitzen das Gebäude nicht, wohl aber ihr Inventar. Auch hier gilt: Voraussetzung ist meist ein Schaden durch ausgetretenes Leitungswasser. Schäden durch eindringendes Regen- oder Hochwasser sind nur über den Zusatzbaustein Elementarschäden abgedeckt.

Elementarschadenversicherung: Leitungswasser ist nicht gleich Naturereignis

Dies ist der Punkt, an dem viele Versicherte überrascht werden. Die Standard-Wohngebäude- und Hausratversicherung deckt ausschließlich Schäden durch Leitungswasser, also Wasser aus dem hauseigenen Rohrsystem. Wasser, das von außen kommt, ist ein anderer Fall.

Der Unterschied auf einen Blick:

  • Leitungswasserschaden: Wasser tritt aus Rohren, Heizung, Zu- oder Ableitungen im Gebäude aus. Abgedeckt durch Wohngebäude- und Hausratversicherung.
  • Elementarschaden: Wasser kommt durch ein Naturereignis ins Gebäude, etwa Starkregen, Überschwemmung, Hochwasser oder Rückstau aus der Kanalisation. Nur abgedeckt, wenn der Elementarschadenbaustein eingeschlossen wurde.

Gerade nach Starkregenereignissen, die auch im Rhein-Main-Gebiet zunehmen, stellen viele fest, dass dieser Baustein in ihrer Police fehlt. Wer in einem gefährdeten Bereich wohnt, sollte den Elementarschutz unbedingt prüfen und gegebenenfalls ergänzen.

Privathaftpflicht: Wenn Sie den Schaden bei anderen verursachen

Die Privathaftpflicht greift dann, wenn Sie selbst einen Wasserschaden bei einem Dritten verursachen. Das klassische Beispiel: Ihre Waschmaschine läuft aus oder Ihr Aquarium leckt, und das Wasser dringt in die darunterliegende Wohnung des Nachbarn.

In diesem Fall haften Sie für den fremden Schaden, und genau dafür ist die Privathaftpflicht da. Sie übernimmt die Kosten für die Schäden, die in der Nachbarwohnung am Gebäude und teilweise am Inventar entstehen. Ohne diese Versicherung müssten Sie diese Kosten aus eigener Tasche tragen.

Mieter oder Vermieter: Wer meldet den Schaden?

Bei einem Wasserschaden in einer Mietwohnung gilt eine klare Aufgabenteilung:

  • Der Mieter muss den Schaden unverzüglich dem Vermieter oder der Hausverwaltung melden. Diese Meldepflicht ist wichtig, denn wer einen Schaden verschweigt und so vergrößert, kann selbst in die Haftung geraten.
  • Der Vermieter beziehungsweise Eigentümer meldet den Schaden an die Wohngebäudeversicherung, da ihm das Gebäude gehört.
  • Der Mieter meldet beschädigtes eigenes Inventar an seine eigene Hausratversicherung.

Sofortmaßnahmen wie das Abstellen des Wassers und das Sichern gefährdeter Gegenstände sollten unabhängig von der Zuständigkeit sofort erfolgen. Im Notfall hilft unser 24h-Notdienst, größere Folgeschäden zu verhindern.

Welche Fristen gelten?

Versicherungsverträge verlangen, dass ein Schaden unverzüglich gemeldet wird, also ohne schuldhaftes Zögern. Eine starre Tagesfrist gibt es meist nicht, aber wer zu lange wartet, riskiert Probleme bei der Regulierung.

Halten Sie sich an diese Reihenfolge:

  • Wasserzufuhr sofort abstellen und Strom in betroffenen Bereichen abschalten
  • Schaden umgehend der zuständigen Versicherung melden
  • Den Schaden dokumentieren, bevor Sie aufräumen oder reparieren
  • Keine eigenmächtigen Reparaturen beauftragen, bevor die Versicherung den Schaden freigegeben hat, außer es handelt sich um schadenmindernde Sofortmaßnahmen

Sofortmaßnahmen zur Schadenbegrenzung sind ausdrücklich erlaubt und erwünscht. Größere Sanierungsarbeiten sollten jedoch mit der Versicherung abgestimmt werden.

Warum die Schadendokumentation entscheidend ist

Die Regulierung steht und fällt mit der Beweislage. Versicherer zahlen nur, was nachvollziehbar belegt ist. Eine lückenhafte Dokumentation führt häufig zu Kürzungen oder Rückfragen, die das Verfahren verzögern.

Eine professionelle Schadendokumentation umfasst Fotos und Videos des Schadens, Feuchtigkeitsmessungen, eine nachvollziehbare Ursachenbeschreibung sowie eine vollständige Auflistung der betroffenen Bauteile und Gegenstände. Genau diese Belege machen den Unterschied zwischen einer reibungslosen und einer zähen Schadenabwicklung.

Als zertifizierter Fachbetrieb erstellen wir diese Dokumentation versicherungskonform und übernehmen auf Wunsch die Abstimmung mit Ihrem Versicherer, damit Sie sich nicht selbst durch den Papierkram kämpfen müssen.

Schnelle Hilfe vom zertifizierten Fachbetrieb im Rhein-Main-Gebiet

ROHTEC ist Ihr TÜV-Rheinland-zertifizierter Fachbetrieb für Wasserschäden in Frankfurt und im gesamten Rhein-Main-Gebiet. Mit 24h-Notdienst, Leckageortung, fachgerechter Sanierung und versicherungskonformer Dokumentation begleiten wir Sie von der ersten Sofortmaßnahme bis zur abgeschlossenen Regulierung. Über 198 Kunden bewerten uns mit 4,90 von 5 Sternen.

Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen und schnelle Hilfe sichern.

Für Mieter und Vermieter: Wasserschaden in der Mietwohnung: Rechte, Pflichten und wer zahlt und Mietminderung bei Wasserschaden. Für den Ernstfall: Wasserschaden: Was tun?

Häufige Fragen

Wer zahlt bei einem Wasserschaden in der Mietwohnung?
Schäden am Gebäude übernimmt die Wohngebäudeversicherung des Vermieters. Beschädigtes eigenes Inventar des Mieters zahlt dessen Hausratversicherung. Hat der Mieter den Schaden schuldhaft verursacht, kann seine Privathaftpflicht greifen.

Zahlt die Versicherung bei Schäden durch Starkregen oder Hochwasser?
Nur wenn eine Elementarschadenversicherung eingeschlossen ist. Die normale Wohngebäude- und Hausratversicherung deckt ausschließlich Schäden durch ausgetretenes Leitungswasser, nicht durch Naturereignisse von außen.

Wie schnell muss ich einen Wasserschaden melden?
So schnell wie möglich, denn Versicherungen verlangen eine unverzügliche Meldung. Stellen Sie zuerst das Wasser ab, dokumentieren Sie den Schaden und informieren Sie dann die zuständige Versicherung, bevor Sie mit größeren Reparaturen beginnen.

Was passiert, wenn ich den Schaden bei meinem Nachbarn verursacht habe?
Dann haften Sie für den fremden Schaden, und Ihre Privathaftpflichtversicherung übernimmt in der Regel die Kosten für die Schäden in der Nachbarwohnung. Melden Sie den Vorfall umgehend Ihrer Haftpflichtversicherung.


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Welchen Trocknungsnachweis die Versicherung verlangt, lesen Sie in Trocknungsprotokoll für die Versicherung.

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