Rückstauschäden sind nur versichert, wenn der Elementarschaden-Baustein in Ihrer Gebäude- oder Hausratversicherung eingeschlossen ist und Sie im Schadenfall nachweisen können, dass eine funktionsfähige, gewartete Rückstausicherung vorhanden war. Fehlt einer der beiden Punkte, kann der Versicherer die Leistung kürzen oder ganz verweigern.
Was eine Rückstausicherung technisch leistet, erklären wir im Beitrag Was ist Rückstausicherung. Hier geht es ausschließlich um die Versicherungsseite.
Rückstau ist kein automatischer Bestandteil der Gebäudeversicherung
Viele Eigentümer gehen fälschlich davon aus, dass ihre Wohngebäude- oder Hausratversicherung Rückstauschäden automatisch abdeckt. Das ist in der Regel nicht der Fall. Rückstau zählt zu den Elementarschäden und muss als gesonderter Baustein eingeschlossen sein, meist über die Elementarschadenversicherung oder eine explizite Rückstauklausel. Ohne diesen Baustein zahlt die Versicherung bei einem Rückstauschaden nicht, selbst wenn die Grundpolice besteht.
Gebäudeversicherung oder Hausratversicherung: wer zahlt was?
Die Gebäudeversicherung deckt Schäden an der Bausubstanz, also an Wänden, Böden, Estrich und fest eingebauten Teilen. Die Hausratversicherung ist für bewegliches Inventar zuständig, also Möbel, Elektrogeräte oder eingelagerte Gegenstände im Keller. Beide Versicherungen benötigen jeweils den Elementarschaden-Baustein, um Rückstau überhaupt einzuschließen. Wer nur eine der beiden Policen um den Baustein ergänzt hat, bleibt bei der anderen Schadenskategorie auf den Kosten sitzen.
Bei vermieteten Objekten kommt eine dritte Perspektive hinzu: Der Vermieter schließt die Gebäudeversicherung ab, der Mieter in der Regel die eigene Hausratversicherung für sein Inventar. Beide Seiten sollten unabhängig voneinander prüfen, ob ihre jeweilige Police den Elementarschaden-Baustein enthält, da die eine Versicherung die andere nicht ersetzt.
Die Obliegenheit: funktionsfähig und gewartet
Selbst mit eingeschlossenem Elementarschaden-Baustein zahlt die Versicherung nicht bedingungslos. Übliche Vertragsklauseln setzen voraus, dass eine dem Stand der Technik entsprechende Rückstausicherung vorhanden ist und regelmäßig gewartet wurde. Diese Vorgabe nennt sich Obliegenheit. Wird sie verletzt, etwa weil gar keine Sicherung eingebaut war oder eine vorhandene Klappe seit Jahren nicht geprüft wurde, kann der Versicherer die Leistung kürzen oder komplett ablehnen.
Warum Versicherer überhaupt auf die Sicherung bestehen
Aus Sicht des Versicherers ist eine funktionsfähige Rückstausicherung die wirksamste Maßnahme, um einen Schaden von vornherein zu verhindern oder klein zu halten. Die Obliegenheit verlagert damit einen Teil der Vorsorgepflicht auf den Eigentümer, im Gegenzug für den Versicherungsschutz. Wichtig zu wissen: Manche Anbieter unterscheiden zwischen einer vollständigen Elementarschadenversicherung, die neben Rückstau auch weitere Naturgefahren abdeckt, und einer isolierten Rückstauklausel, die nur den Rückstau selbst einschließt. Welche Variante Ihre Police enthält, sollten Sie direkt beim Versicherer erfragen, statt es zu vermuten.
Wie weisen Sie die Wartung nach?
Im Schadenfall verlangt der Versicherer in der Regel einen Nachweis, dass die Sicherung zum Zeitpunkt des Rückstaus funktionsfähig war. Der belastbarste Nachweis ist ein lückenloses Wartungsprotokoll eines Fachbetriebs mit Datum, geprüften Punkten und gegebenenfalls getauschten Teilen. Eine eigenständige Sichtkontrolle allein reicht dafür meist nicht aus, weil sie die normgerechte Dichtheits- und Funktionsprüfung nicht ersetzt. Wer Einbau und Wartung durchgehend von einem Fachbetrieb dokumentieren lässt, hat diesen Nachweis automatisch griffbereit.
Verhalten im Schadenfall
Kommt es trotz allem zu einem Rückstau, zählt für die Versicherung vor allem eine saubere Dokumentation. Fotografieren Sie den Schaden umfassend, bevor Sie mit dem Aufräumen beginnen, und notieren Sie Zeitpunkt und vermutete Ursache. Melden Sie den Schaden zeitnah bei Ihrem Versicherer und halten Sie das Wartungsprotokoll Ihrer Rückstausicherung bereit. Je vollständiger die Unterlagen, desto reibungsloser läuft die Regulierung. Für die eigentliche Schadensbeseitigung braucht es meist eine fachgerechte Wasserschadensanierung, da Abwasser hygienisch belastet ist.
Vermeiden Sie es, vor der Schadensmeldung bereits größere Ausbauarbeiten vorzunehmen oder beschädigtes Inventar zu entsorgen, da der Versicherer den Schaden oft noch begutachten möchte. Sprechen Sie im Zweifel zuerst mit Ihrem Versicherer oder dem Sanierungsbetrieb ab, welche Belege für die weitere Bearbeitung nötig sind.
Grundsätzliches zur Frage, wer bei einem Wasserschaden zahlt, finden Sie auch im Beitrag Wer zahlt bei Wasserschaden.
ROHTEC ist ein TÜV-Rheinland-zertifizierter Fachbetrieb mit 24h-Notdienst im Rhein-Main-Gebiet, über 198 Bewertungen mit 4,90/5 und dokumentiert Einbau und Wartung so, dass Ihr Versicherungsschutz erhalten bleibt.
Was eine Rückstausicherung technisch leistet und welche Bauarten es gibt, erklären wir im Beitrag Was ist Rückstausicherung. Warum Eigentümer für Rückstauschäden selbst haften, lesen Sie unter Rückstau: Warum das Risiko unterschätzt wird und wer haftet. Details zur regelmäßigen Wartung, die Voraussetzung für den Versicherungsnachweis ist, finden Sie im Beitrag Wartung und Pflege von Rückstausicherungen.
Häufige Fragen
Sind Rückstauschäden automatisch über die Gebäudeversicherung gedeckt?
Nein. Rückstau ist meist nicht automatisch enthalten, sondern muss als Baustein eingeschlossen sein, häufig über die Elementarschadenversicherung. Prüfen Sie Ihre Police und ergänzen Sie die Rückstau- beziehungsweise Elementarklausel, falls sie fehlt.
Verlangt die Versicherung eine gewartete Rückstausicherung?
Viele Versicherer setzen voraus, dass eine funktionsfähige und gewartete Rückstausicherung vorhanden ist. Fehlt sie oder wurde sie nicht gewartet, kann die Leistung im Schadensfall gekürzt oder verweigert werden. Eine dokumentierte Wartung ist daher wichtig.
Reicht eine eigene Sichtkontrolle als Nachweis?
In der Regel nicht. Versicherer verlangen meist den Nachweis einer normgerechten Prüfung durch einen Fachbetrieb. Ein Wartungsprotokoll mit Datum und geprüften Punkten ist der belastbarste Beleg im Schadenfall.
Was sollte ich im Schadenfall zuerst tun?
Dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos, bevor Sie aufräumen, und melden Sie ihn zeitnah der Versicherung. Halten Sie das Wartungsprotokoll Ihrer Rückstausicherung bereit, da es im Regulierungsprozess häufig angefordert wird.
Versicherungsschutz und Rückstausicherung prüfen lassen
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